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Bundesrahmentarifvertrag für die Brauereien

Was ist ein Bundesrahmentarifvertrag?


Dieser Vertrag zwischen NGG und dem Deutschen Brauerbund regelt bundesweit die Einstufung der Beschäftigten in die Entgeltgruppen.


Seit 1974 gelten damit einheitliche Regeln zur Einstufung für Arbeiter und Angestellte in der Brauwirtschaft. Dieser einheitliche Rahmen
für Arbeiter und Angestellte war ein gesellschaftlicher und politischer Durchbruch. Vorher waren das zwei Paar Schuhe.
Seitdem gilt in der Brauwirtschaft:
Gleicher Lohn für gleichwertige Arbeit
Gleiche Bewertungs- und Eingruppierungskriterien für alle Beschäftigten
·  Männer und Frauen
·  Junge und Ältere
·  Deutsche und Ausländer
Unser Bundesrahmentarifvertrag für die Brauereien, kurz BRTV, ist also für unser Monatsentgelt genauso bedeutend, wie der Rahmen eines Hauses, die Statik.
Aktueller Stand: Der Bundesrahmentarifvertrag wurde von den Arbeitgebern gekündigt. In den bisherigen Verhandlungen haben nicht deutlich
gemacht, worauf ihre Ideen denn nun genau hinauslaufen sollen.
Aber so viel scheint klar zu sein: Die Arbeitgeber wollen die Statik dieses Gebäude so verändern,
dass man das gemeinsame Haus – die Brauerei - nicht wiedererkennt. Sie wollen es verkleinern. Danach sind einige „in“ andere
sind „out“.
Die Arbeitgeber wollen dieses gemeinsame Haus – die Brauerei – entkernen. Danach hat das Haus nur noch 5 Zimmer:
·  Bierherstellung
·  Abfüllung
·  Qualitätswesen
·  Anlageninstandhaltung
·  Sachbearbeiter Administration
Und der Rest? Die Logistik gehört nach dem Willen der Arbeitgeber nicht mehr dazu. Sie soll in allen Brauereien wahrscheinlich in die
Garage. Wer diese dann besitzt, wer weiß?
Die Arbeitgeber wollen eine generelle Öffnungsklausel vom BRTV für abweichende Regelungen im Außendienst! Das heißt, der Außendienst
soll ganz anders behandelt werden, als der sogenannte Kern der Brauerei? Sollen sie besser behandelt werden? Wir wissen es nicht, aber sie sollen aus dem gemeinsamen
Haus der gleichen Bewertung von Arbeit vertrieben werden. Warum?
Aber alle sind betroffen!!!
Hier einige Forderungen der Arbeitgeber (Deutscher Brauerbund):
·  Die Vorarbeiter-Zulage soll gestrichen werden.
·  Die Leistungszulage soll gestrichen werden.
·  Es soll eine neue Gruppe S unter der Bewertungsgruppe I geben. Das heißt nichts
anderes, als dass alle Arbeiten bis zur Bewertungsgruppe IV eine Stufe abgruppiert
wird. Was vorher nach der Bewertungsgruppe I bezahlt wurde, ist dann in Bewertungsgruppe S, also billiger.
·  Es soll keinen Herabgruppierungsschutz mehr geben. Für keinen gibt es einen gesicherten Bestandsschutz.
·  Facharbeiter sollen in den ersten drei Jahren nach der Ausbildung eine Bewertungsgruppe schlechter bezahlt werden.

Jetzt noch wichtiger: Mitglied in der NGG werden!

 

Abschluss Hotel- und Gaststättengewerbe Schleswig-Holstein

 

Erhöhung der Löhn, Gehälter und Ausbildungsvergütungen ab 01.10.2010

 

In der ersten Verhandlung am 06.09.2010 über die neuen Tarifverträge für die Löhne, Gehälter und Ausbildungsvergütungen in Schleswig-Holstein ist folgen-des Ergebnis erzielt worden:


Ab den 1.10.2010 werden die Löhne und Gehälter in allen Grup-pen um jeweils 40,00 € erhöht.


Ab den 1.10.2011 erhöhen sich die Löhne und Gehälter in allen Gruppen um weitere 30,00 €.

 

Die Ausbildungsvergütung erhöhen sich ab den 1.10.2010.

im 1. und 2. Ausbildungsjahr um 31,50 € und
im 3. Ausbildungsjahr um 40,50 €.


Die Tarifverträge haben eine Laufzeit bis zum 30.09.2012.

 

Ihre Tarifkommission:

Hans-Detlef Rahr, Peter Braasch, Lutz Stövsand, Giuseppe Di Salvatore, Henry Kubisch, Ali Okur, Edith Jöhnk

Ursula Koch, Lutz Stövsand

Tarifbschluss im Bäckerhandwerk Schleswig-Holstein/Hamburg

 

Am 16. August 2010 wurde in der dritten Tarifverhandlung folgenden Tarifabschluss erzielt:


Ab dem 01.09.2010 erhöhen sich die Löhne und Gehälter um 1,9 %.
Ab dem 01.09.2011 erhöhen sich die Löhne und Gehälter um 1,6 %.


Für die Verkäufer/innen in der Tarifgruppe V 1 und V 4 gibt es im ersten und zweiten Berufsjahr eine Voranhebung:
V1: 1. Berufsjahr von 9,13 € auf 9,40 € Gesamterhöhung in den 2 Jahren: 6,57 %
       2. Berufsjahr von 9,42 € auf 9,70 €  Gesamterhöhung in den 2 Jahren: 6,61 %
V4: 1. Berufsjahr von 7,40 € auf 7,70 €  Gesamterhöhung in den 2 Jahren: 7,72 %
       2. Berufsjahr von 7,88 € auf 8,00 €  Gesamterhöhung in den 2 Jahren: 5,08 %
Nach 10 Berufsjahren in der Gruppe V4 bekommen die Beschäftigten das Gehalt der Gruppe V1 1. Jahr.
Die Anzahl der Mitarbeiterstunden in Filialen für die Bezahlung der Filialleiter/innen in der Tarifgruppe V2 verändern sich von 250,5 Std. auf 334 Std. und von 417,5 Std. auf 668 Std.
In den Tarifgruppen V1, V4, G2, M1, W1 wird das 2. Berufsjahr in das 3. Berufsjahr geändert (Besitzstand ist geregelt).
Die Gruppen G und W erhalten im ersten Beschäftigungsjahr keine Erhöhung
Es wurde eine Regelung für die Altersvorsorge vereinbart:
• Bei Vollzeitbeschäftigten und Teilzeitbeschäftigten (mit mind. 20 Std. / Woche) werden nach 5jähriger Betriebszugehörigkeit von der Jahressonderzahlung 200,- €
bzw. 50,- € in die tarifliche Altersvorsorge (Tarifvertrag vom 18.12.2002) umgewandelt. Diese Regelung gilt ab dem 01.01.2011.
• Jede/r Beschäftige hat die Möglichkeit der Umwandlung kalenderjährlich schriftlich bis zum 30.09. zu widersprechen.
• Ohne Widerspruch des Beschäftigten werden die 200,- € bzw. 50,- € umgewandelt
• Bei der Anwendung der Notfallklausel entfällt die Umwandlung
Für den Tarifvertrag wird eine Allgemeinverbindlichkeitsvereinbarung angestrebt.
Der Lohn- und Gehaltstarifvertrag hat eine Laufzeit bis zum 31.08.2012
Dieser Tarifabschluss war nur durch die tolle Unterstützung der vielen aktiven NGG-Mitglieder der Betriebe im Bäckerhandwerk in Hamburg und Schleswig-Holstein möglich!
Nur gemeinsam sind wird stark!
Eure Tarifkommission:
Christian Borck, Thomas Carstens, Rosemarie Dreßler, Manfred Eckhardt, Thomas Höft, Margarete Kirfel,
Gertraude Löffler-Stapelfeld, Roland Mahlmann, Gunther-Sebastian Müller, Joachim Sopha

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Wettbewerb 2011/2012

Aktiv gegen Rechtsextremismus und Rassismus in der Arbeitswelt

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