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Was ist zu tun und zu beachten?

 

Bei allen Streitigkeiten im Arbeits- und Sozialrecht

Wenn Sie Forderungen haben, Klagen oder einen Widerspruch einlegen wollen, nicht gleich zum Rechtsanwalt gehen. Ohne unsere Rechtsschutzgenehmigung übernehmen wir keine Rechtsanwaltskosten. Zuständig für uns ist die DGB Rechtsschutz GmbH. Wir beraten und helfen ihnen bei der Geltendmachung.

 

Bei Kündigung

Innerhalb von 3 Wochen (21 Kalendertagen) nach Zugang der Kündigung muss die Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht eingereicht sein. Also bei einer Kündigung sofort mit NGG Kontakt aufnehmen.

 

Bei Forderungen gegen den Arbeitgeber

Achtung, die Tarifverträge sehen unterschiedliche Verfallsfristen vor. So genannte Ausschlussfristen von 2 oder 3 Monaten. Das heißt: nur für diesen Zeitraum können wir rückwirkend Forderungen stellen.

 

Abmahnung

Erst einmal Ruhe bewahren. Nur den Empfang bestätigen. Eine schriftliche Gegendarstellung kann man dem Arbeitgeber später übergeben. Kopie für die eigenen Unterlagen behalten. Bei der Formulierung hilft NGG.

Ärger mit Krankenkasse, Berufsgenossenschaft oder Arbeitsamt

Termin mit NGG vereinbaren. Unterlagen mitbringen. Auch hier sind Fristen zu beachten.

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